Zum Hauptinhalt

B2B · Kostenrahmen

Was die Aufklärung von Mitarbeiterdiebstahl kostet

Schwund im Lager, Kasse oder Werkstatt: realistische Kosten für eine arbeitsrechtlich tragfähige Aufklärung – und wann der Mitarbeiter zahlt.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

Inhaberprofil ansehen

Methodik bestimmt den Preis

Vier Aufklärungs­wege, vier Kostenstufen

Die Aufklärungs­kosten hängen entscheidend vom passenden Vorgehen ab. Wir wählen die Methode, die mit dem geringsten Eingriff zum gerichtsfesten Ergebnis führt:

Testkauf / Testszenario: ab 600 € pro Szenario, schnell und gezielt
Stand-Observation am Verdachts­ort: 1 – 3 Tage, 1.000 – 3.000 € netto
Mehrermittler-Observation (Logistik/Lager): 3 – 5 Tage, 3.500 – 7.000 € netto
Kombinierte Maßnahme inkl. digitaler Forensik: ab 5.000 €, individuell

Stundensatz

89 – 129 €/h für reguläre Wirtschafts­ermittlung

Reguläre Wirtschafts­ermittlung läuft mit 89 – 129 € netto pro Ermittler und Stunde. Nacht­einsätze (Lager, Logistik) bei 119 – 149 €/h. Forensische Auswertung von Datenträgern wird stunden- oder pauschalbasiert kalkuliert.

Erstattung

Möglicher Kostenersatz bei nachgewiesenem Diebstahl

Bei nachgewiesenem Diebstahl kann ein Schadensersatzanspruch auf notwendige und angemessene Ermittlungskosten bestehen (§ 280 BGB). Auch der Anlass vor Beauftragung und die Erforderlichkeit des konkreten Aufwands müssen belegt werden. Bericht, Zeitstempel und Foto-/Videodokumentation unterstützen diese Prüfung; sie garantieren weder eine Erstattung noch die gerichtliche Verwertung.

Nächster Schritt

Verdachtsfall strukturiert besprechen

In einem 15-minütigen Erstgespräch klären wir, ob Observation, Testkauf oder digitale Forensik zielführender sind – und nennen den Kostenrahmen.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Mitarbeiterdiebstahl

Mitarbeiterdiebstahl bezeichnet die Wegnahme fremder beweglicher Sachen durch Beschäftigte mit entsprechender Zueignungsabsicht, etwa bei Waren, Bargeld oder Werkzeug. Der Umgang mit digitalen Daten ist rechtlich davon zu unterscheiden. Inventurdifferenzen allein beweisen keine Täterschaft. Eine ergebnisoffene Prüfung kann Warenbewegungen, Zugriffsberechtigungen und rechtmäßig erhobene Beobachtungen einbeziehen. Ob eine Kündigung, Strafanzeige oder ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt, muss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

Vertraulichkeit ist bei uns kein Versprechen, sondern Standard

Ein Erstkontakt ist unverbindlich und dient der realistischen Einschätzung Ihrer Situation.

Cookies