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Glossar · Recht & Beweis

Kostenerstattung

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler

Definition

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Begriff: Kostenerstattung

Praxisbeispiele

Wann „Kostenerstattung“ in der Praxis vorkommt

  • Geltendmachung der Detektivrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren nach erfolgreichem Schadensersatzprozess.
  • Prüfung, welche einzelnen Ermittlungsmaßnahmen erforderlich waren und welche Kosten einem konkreten Anspruch zugeordnet werden können.

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