Glossar · Recht & Beweis
Detektivkosten
Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis
- Ein Arbeitgeber lässt einen möglichen Schadensersatzanspruch wegen notwendiger Observationskosten anwaltlich prüfen.
- Festsetzung der Detektivkosten als notwendige Prozessführungskosten im Unterhaltsverfahren.
Kostenerstattung
Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Lohnfortzahlungsbetrug
Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet den Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung über Arbeitsunfähigkeit, um unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten. Eine Krankmeldung, Freizeitaktivität oder Nebentätigkeit allein beweist eine solche Täuschung nicht. Die Aussagekraft konkreter Hinweise ist im Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeit und den weiteren Umständen zu prüfen. Ein erschütterter Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit nachgewiesenem Betrug. Kündigung, Rückforderung und Ersatz von Ermittlungskosten haben jeweils eigene Voraussetzungen.