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Glossar · Recht & Beweis

Detektivkosten

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler

Definition

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Begriff: Detektivkosten

Praxisbeispiele

Wann „Detektivkosten“ in der Praxis vorkommt

  • Ein Arbeitgeber lässt einen möglichen Schadensersatzanspruch wegen notwendiger Observationskosten anwaltlich prüfen.
  • Festsetzung der Detektivkosten als notwendige Prozessführungskosten im Unterhaltsverfahren.

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