B2B · Kostenrahmen
Was die Aufklärung von Konkurrenzausspähung kostet
Wenn Know-how, Kundendaten oder Marktstrategien zur Konkurrenz abfließen – realistische Kosten und welche Methodik zu UWG- und gerichtsfest verwertbaren Beweisen führt.
Autor des Ratgebers
Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Geschäftsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 GeschGehG ist eine Information, die nicht allgemein bekannt, von wirtschaftlichem Wert und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt ist. Geschützt sind u. a. Kundenlisten, Rezepturen, Quellcode, Preiskalkulationen. Verletzungen lösen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche (§§ 6–10 GeschGehG) sowie strafrechtliche Folgen (§ 23 GeschGehG) aus. Schutz besteht nur bei dokumentierten technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Kostenerstattung
Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Ermittlungsbericht
Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.