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Privatfall · Kostenrahmen

Was kostet ein Detektiv bei Untreue-Verdacht?

Realistische Zahlen für den häufigsten Privatfall: Stundensätze, Einsatzdauer und woran Sie ein faires Angebot erkennen – bevor Sie beauftragen.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Stundensatz

79 – 129 € netto pro Ermittler – typisch für Privatfälle

Bei Untreue-Verdacht arbeiten seriöse deutsche Detekteien mit Stundensätzen zwischen 79 € und 129 € netto pro Ermittler. Höhere Sätze (bis 149 €) entstehen bei nächtlicher Observation, schwierigem Umfeld (Hochsicherheits-Wohngebiete, Hotelketten) oder bei kurzfristiger Verfügbarkeit.

Pauschalpreise ohne Fallprüfung sind ein Warnsignal – kein professioneller Anbieter kann ohne Lagebild eine valide Pauschale nennen.

Typische Einsatzdauer

1 – 3 Einsatztage genügen in den meisten Fällen

Die meisten Untreue-Fälle klären sich innerhalb von 1 bis 3 Einsatztagen à 6 – 10 Stunden. Entscheidend ist die richtige Zeitplanung – nicht die Dauer. Ein erfahrener Ermittler beobachtet dort, wo das Verhalten relevant ist (Treffpunkt, Pendelweg, Wochenend-Routinen), nicht durchgehend rund um die Uhr.

Klare Verdachts­konstellation (Wochentag/Zeitfenster bekannt): 1 Einsatztag, 6–8h
Diffuser Verdacht ohne klares Zeitfenster: 2–3 Einsatztage à 8–10h
Aufenthalt mehrerer Tage abseits üblicher Routinen: 3+ Einsatztage

Beispielrechnung

Realistisches Kostenbild für den Standardfall

Ein typischer Untreue-Fall mit klarer Verdachts­konstellation: 2 Einsatztage à 8 Stunden bei 99 €/h = 1.584 € zuzüglich Fahrtkosten (z. B. 200 km à 0,80 € = 160 €). Gesamt: ca. 1.700 – 1.900 € netto.

Bei diffuserer Lage und 3 Einsatztagen liegt das Bild bei 2.500 – 3.200 € netto. Der schriftliche Bericht und die fotografische Dokumentation sind im Stundensatz enthalten.

Nächster Schritt

Erste Lageeinschätzung – kostenfrei

In einem 15-minütigen Gespräch ordnen wir Ihren konkreten Verdacht ein und nennen einen realistischen Kostenrahmen – schriftlich, vor Auftragsbeginn.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Detektivkosten

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht ist die vertragliche und berufsethische Verpflichtung des Detektivs zur absoluten Vertraulichkeit über Auftrag, Auftraggeber, Zielperson und Erkenntnisse – auch über das Mandatsende hinaus. Sie schützt die Geschäftsbeziehung, verhindert Reputationsschäden und ist Voraussetzung für die Akzeptanz der Branche bei Kanzleien, Versicherungen und Konzernen. Verstöße führen zu Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafe und im Einzelfall zu strafrechtlicher Verfolgung wegen Geheimnisverrats.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

Vertraulichkeit ist bei uns kein Versprechen, sondern Standard

Ein Erstkontakt ist unverbindlich und dient der realistischen Einschätzung Ihrer Situation.

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