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Kosten & Honorare

Was eine Detektei tatsächlich kostet

Stundensätze, Pauschalen, Nebenkosten – und woran Sie ein faires Angebot erkennen. Realistische Zahlen statt Marketingversprechen.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Preisübersicht

Stundensätze nach Falltyp

Netto, pro eingesetztem Ermittler. Alle Sätze sind Marktbänder – der konkrete Satz ergibt sich nach kostenfreier Falleinordnung.

Privatdetektei

Stundensatz

79–129 €/h

Typ. Einsatz

1–3 Einsatztage

Beispiele

Untreue, Sorgerecht, Vermisstensuche

Wirtschaftsdetektei

Stundensatz

99–149 €/h

Typ. Einsatz

2–5 Einsatztage

Beispiele

Krankschreibung, Arbeitszeit, Wettbewerb

Auslandseinsatz

Stundensatz

119–189 €/h

Typ. Einsatz

individuell

Beispiele

EU & international, Reisekosten transparent

Lauschabwehr & Forensik

Stundensatz

149–229 €/h

Typ. Einsatz

Pauschale je Objekt

Beispiele

Spezialtechnik, zertifizierte Sweeps

Im Stundensatz enthalten

  • Berichts­erstellung & Foto-/Videodokumentation
  • Beweissicherung mit Chain of Custody
  • Schriftliche Aufwands­einschätzung vor Auftragsbeginn
  • Kostenfreies 15-Minuten-Erstgespräch

Nebenkosten (transparent)

  • Fahrtkosten 0,50 – 0,99 € / km
  • Übernachtung & Spesen nach Beleg
  • Spezialtechnik bei Bedarf gesondert

Hinweis: Pauschalpreise ohne Fallprüfung sind unseriös und werden bei Agentur Incognito nicht angeboten. Jeder Auftrag erhält vor Beginn eine schriftliche Aufwands­einschätzung.

Vertiefende Kostenratgeber

Kosten nach Anlass und Aufwand einordnen

Privatfall, Unternehmensfall und Reisekosten stellen unterschiedliche Fragen an die Kalkulation. Die folgenden Ratgeber erläutern die jeweiligen Kostenfaktoren und zeigen, welche Positionen vor einer Beauftragung geklärt werden sollten.

Marktüberblick

Stundensätze in Deutschland: 79 – 149 € pro Ermittler

Seriöse deutsche Detekteien arbeiten mit Stundensätzen zwischen 79 € und 149 € netto pro eingesetztem Ermittler (Privat- und Wirtschaftsfälle). Der konkrete Satz hängt von Qualifikation, Region und Falltyp ab. Pauschalpreise ohne Fallprüfung sind ein Warnsignal – kein seriöser Anbieter kann ohne Lagebild eine valide Pauschale nennen.

Bei Lauschabwehr, Forensik oder internationalen Einsätzen liegen die Sätze höher (bis 229 €/h), weil Spezialisten und Technik einzubinden sind. Bei Standard-Observation gelten die Untergrenzen.

Privatfall (Untreue, Sorgerecht): typischerweise 1 – 3 Einsatztage à 6 – 10 Stunden
Wirtschaftsfall (Krankschreibung, Arbeitszeitbetrug): 2 – 5 Einsatztage je nach Schichtmuster
Compliance-Untersuchung (mehrere Standorte): individuelle Kalkulation, häufig 5-stelliger Bereich

Nebenkosten

Was zusätzlich anfällt – und was nicht

Neben dem Stundensatz fallen Fahrtkosten (0,50 – 0,99 € pro km), gegebenenfalls Übernachtungen und projektbezogene Sachkosten an. Berichts­erstellung, Beweissicherung und Foto-/Videodokumentation sind im Stundensatz enthalten – separate Berichts­pauschalen sind unüblich.

Reisekosten ins Ausland werden gesondert kalkuliert und transparent ausgewiesen.

Erstattungsfähigkeit

Wann eine Erstattung von Detektivkosten möglich ist

Im Zivilprozess können notwendige, auf den Rechtsstreit bezogene Ermittlungskosten nach § 91 ZPO erstattungsfähig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Für arbeitsgerichtliche Verfahren gelten besondere Kostenregeln, unter anderem § 12a ArbGG.

Bei Mitarbeiterfällen kommt daneben ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht. Das BAG verlangt unter anderem einen konkreten Tatverdacht vor der Beauftragung sowie notwendige und angemessene Ermittlungen. Ein bestätigter Verdacht oder eine wirksame Kündigung allein garantiert keine Erstattung. Lassen Sie die Anspruchsgrundlage und das Kostenrisiko vorab anwaltlich prüfen.

Nächster Schritt

Kostenrahmen für Ihren Fall – kostenlos

In einem 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir Ihren Fall ein und nennen einen realistischen Kostenrahmen – schriftlich, vor Auftragsbeginn.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Detektivkosten

Detektivkosten sind die vereinbarten Aufwendungen für Ermittlungsleistungen und Nebenkosten. Eine Erstattung durch Dritte muss gesondert geprüft werden: Im Zivilprozess können notwendige, prozessbezogene Kosten nach § 91 ZPO berücksichtigt werden. Bei Mitarbeiterfällen kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht, wenn die Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung erfüllt sind, insbesondere konkreter Tatverdacht sowie notwendige und angemessene Ermittlungen (BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein bestätigter Verdacht oder ein erfolgreicher Prozess garantiert keine vollständige Kostenerstattung.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet den Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung über Arbeitsunfähigkeit, um unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten. Eine Krankmeldung, Freizeitaktivität oder Nebentätigkeit allein beweist eine solche Täuschung nicht. Die Aussagekraft konkreter Hinweise ist im Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeit und den weiteren Umständen zu prüfen. Ein erschütterter Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit nachgewiesenem Betrug. Kündigung, Rückforderung und Ersatz von Ermittlungskosten haben jeweils eigene Voraussetzungen.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

Vertraulichkeit ist bei uns kein Versprechen, sondern Standard

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