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B2B · Kostenrahmen

Was es kostet, eine Krankschreibung prüfen zu lassen

Wenn der Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit besteht: realistische Kosten, typische Einsatzdauer und wann der Mitarbeiter erstattungspflichtig wird.

Vertraulich · Erstbewertung kostenfrei · Honorar erst nach Ihrer Zustimmung

Autor des Ratgebers

Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.

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Stundensatz & Einsatzdauer

Typischer Aufwand: 2 – 5 Einsatztage à 6 – 10 Stunden

Bei Krankschreibungs­missbrauch arbeiten wir mit Stundensätzen von 89 – 119 € netto pro Ermittler. Die Einsatzdauer hängt vom Schichtmuster und der Tagesroutine des Mitarbeiters ab – typisch sind 2 – 5 Einsatztage über einen Zeitraum von 1 – 2 Wochen.

Konkrete Hinweise (Nebentätigkeit, Reiseaktivität, sportliche Aktivität trotz Krankmeldung) verkürzen die Einsatzdauer erheblich.

Klarer Verdacht (Hinweis auf konkrete Tätigkeit): 2 Einsatztage typisch
Diffuser Verdacht (Häufung kurzer Krankmeldungen): 3 – 5 Einsatztage
Mehrwöchige Krankmeldung mit Auslands­aufenthalt: 1 – 2 Einsatztage gezielt

Beispielrechnung

Realistisches Kostenbild für Arbeitgeber

Standardfall: 2 Einsatztage à 8 Stunden bei 99 €/h = 1.584 € + 250 km à 0,80 € = 200 €. Gesamt ca. 1.800 € netto. Eine mögliche Erstattung ist gesondert zu prüfen.

Komplexer Fall (Schichtmodell, mehrere Wochen): 4 Einsatztage à 8h, 109 €/h = 3.488 € + Fahrtkosten. Gesamt ca. 3.800 – 4.200 € netto.

Erstattung

Wann der Mitarbeiter die Kosten trägt

Notwendige und angemessene Ermittlungskosten können unter den Voraussetzungen der BAG-Rechtsprechung als Schadensersatz verlangt werden (§ 280 BGB; BAG, 26.09.2013 – 8 AZR 1026/12). Ein konkreter Tatverdacht muss vor der Beauftragung bestehen. Ob die festgestellten Tatsachen einen Anspruch tragen und welcher Aufwand erforderlich war, ist gesondert zu prüfen; eine bestätigte Auffälligkeit reicht nicht automatisch aus.

Nächster Schritt

Verdachtsfall vertraulich besprechen

In einem 15-minütigen Erstgespräch ordnen wir den Fall ein und prüfen die rechtliche Tragfähigkeit – bevor Kosten entstehen.

Quellenrahmen

BGB / ZPO

Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.

BDSG / DSGVO

Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.

BAG-Rechtsprechung

Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Glossar

Verwandte Fachbegriffe

Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet den Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung über Arbeitsunfähigkeit, um unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten. Eine Krankmeldung, Freizeitaktivität oder Nebentätigkeit allein beweist eine solche Täuschung nicht. Die Aussagekraft konkreter Hinweise ist im Zusammenhang mit der geschuldeten Arbeit und den weiteren Umständen zu prüfen. Ein erschütterter Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit nachgewiesenem Betrug. Kündigung, Rückforderung und Ersatz von Ermittlungskosten haben jeweils eigene Voraussetzungen.

Kostenerstattung

Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Verhältnismäßigkeit

Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.

Ermittlungsbericht

Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.

Weitere Ratgeber

Mehr Klarheit vor der Beauftragung

Vertraulichkeit ist bei uns kein Versprechen, sondern Standard

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