Mittelstand · NRW
- Anlass
- Krankgemeldet, gleichzeitig sichtbar aktiv (Verdacht Nebentätigkeit)
- Vorgehen
- Abgestimmt mit Rechtsabteilung: Observation, OSINT, Chain of Custody
- Ergebnis
- Fristlose Kündigung – vor dem Arbeitsgericht bestätigt
Arbeitsrecht · Beweis
Gerichtliche Verwertbarkeit ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis sauberer Methodik und Dokumentation. Was ein Bericht für das Arbeitsgericht leisten muss.
Autor des Ratgebers
Autor: Marcello Doering, Inhaber der Agentur Incognito. Die Ratgeberinhalte werden aus der Praxis vertraulicher Privat- und Wirtschaftsermittlungen abgeleitet und auf nachvollziehbare Kosten-, Ablauf- und Beweisfragen fokussiert.
Referenzfälle mit arbeitsgerichtsfester Beweissicherung
Quellenrahmen
BGB / ZPO
Grundlage für zivilrechtliche Ansprüche, Beweisführung und Kostenerstattung.
BDSG / DSGVO
Rahmen für Verhältnismäßigkeit, berechtigtes Interesse und Datenverarbeitung.
BAG-Rechtsprechung
Relevant bei Arbeitgeberfällen, Pflichtverletzungen und erstattungsfähigen Detektivkosten.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Vor operativen Maßnahmen prüfen wir Anlass, Ziel, Verhältnismäßigkeit und Dokumentationsstandard fallbezogen.
Ermittlungsbericht
Der Ermittlungsbericht ist der schriftliche Abschlussbericht eines Ermittlungsauftrags. Er fasst Auftragsdefinition, eingesetzte Methodik, Beobachtungen, gesicherte Beweismittel und die abschließende Bewertung der Erkenntnisse zusammen. Im Unterschied zum reinen Observationsbericht umfasst er auch Recherche, OSINT-Ergebnisse, Befragungen und ergänzende Quellen. Er bildet die Grundlage für die anschließende rechtliche, strategische oder personelle Entscheidung des Auftraggebers.
Gerichtsfest
Gerichtsfest ist die Eigenschaft eines Beweismittels, im gerichtlichen Verfahren ohne Verwertungsverbot vorgelegt werden zu können. Voraussetzung sind rechtmäßige Erhebung, lückenlose Dokumentation, Authentizität, Nachprüfbarkeit der Quelle und ein Verfasser, der zur Aussage als sachverständiger Zeuge bereit ist. Fehlt eine dieser Eigenschaften, riskiert der Auftraggeber, dass Berichte und Bildmaterial im Prozess unverwertet bleiben – und der Aufwand vergeblich war.
Kostenerstattung
Kostenerstattung bedeutet, dass eine andere Person rechtlich zum Ersatz bestimmter Aufwendungen verpflichtet ist. Bei Detektivkosten sind prozessuale Erstattung nach § 91 ZPO und ein möglicher materieller Schadensersatzanspruch, etwa nach § 280 BGB, zu unterscheiden. Eine nachvollziehbare Rechnung allein begründet noch keinen Anspruch. Erforderlichkeit, Umfang und Höhe der Kosten sowie die jeweilige Anspruchsgrundlage müssen belegt werden; im Arbeitsprozess gelten außerdem besondere Kostenregeln. Ob eine Erstattung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit ist der Grundsatz, nach dem Eingriffe in Persönlichkeitsrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen. Er ist Maßstab für Auswahl und Intensität jeder ermittlerischen Maßnahme: Eine Observation ist nur zulässig, wenn mildere Mittel – Recherche, Befragung, OSINT – nicht ausreichen. Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit führen typischerweise zum Beweisverwertungsverbot und können den Auftraggeber haftbar machen.