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Glossar · Wirtschaft & Compliance

Mitarbeiterdiebstahl

Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler

Definition

Mitarbeiterdiebstahl bezeichnet die Wegnahme fremder beweglicher Sachen durch Beschäftigte mit entsprechender Zueignungsabsicht, etwa bei Waren, Bargeld oder Werkzeug. Der Umgang mit digitalen Daten ist rechtlich davon zu unterscheiden. Inventurdifferenzen allein beweisen keine Täterschaft. Eine ergebnisoffene Prüfung kann Warenbewegungen, Zugriffsberechtigungen und rechtmäßig erhobene Beobachtungen einbeziehen. Ob eine Kündigung, Strafanzeige oder ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt, muss anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Begriff: Mitarbeiterdiebstahl

Quellen zur Definition

Praxisbeispiele

Wann „Mitarbeiterdiebstahl“ in der Praxis vorkommt

  • Aufklärung eines systematischen Schwunds in einem Hochregallager über kombinierte Wareneingangs-, Zugriffs- und Observationsdaten.
  • Nachweis von Kassenmanipulation im Einzelhandel durch verdeckte Filialbesuche und Auswertung der Bonprotokolle.

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