Zum Hauptinhalt

Glossar · Recht & Beweis

Wettbewerbsverbot

Auch bekannt als: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler

Definition

Ein Wettbewerbsverbot untersagt Arbeitnehmern oder Geschäftsführern für die Dauer (und ggf. nach Beendigung) des Anstellungsverhältnisses konkurrierende Tätigkeiten. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam mit Karenzentschädigung (§ 74 HGB, mind. 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung), maximal 2 Jahre Dauer und konkreter sachlich-räumlicher Begrenzung. Verstöße begründen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Begriff: Wettbewerbsverbot · Synonyme: Konkurrenzschutzklausel, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Wettbewerbsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Dokumentation, dass ein ehemaliger Vertriebsleiter trotz Wettbewerbsverbot Bestandskunden für einen Wettbewerber abwirbt.
  • Beweissicherung verdeckter Geschäftsführertätigkeit eines karenzentschädigten Ex-Geschäftsführers.

Konkreter Sachverhalt? Wir ordnen ein.

Sie wissen nicht, ob Ihr Fall unter „Wettbewerbsverbot“ fällt? Eine erste Einschätzung ist vertraulich und kostenfrei.

Cookies