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Glossar · Recht & Beweis

Beweisverwertungsverbot

Fachbegriff aus dem Bereich Recht & Beweis

Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler

Definition

Das Beweisverwertungsverbot untersagt die gerichtliche Verwertung rechtswidrig erhobener Beweise. Es ist Folge unverhältnismäßiger oder verbotener Ermittlungsmaßnahmen – etwa einer Observation ohne berechtigtes Interesse, einer Innenraumüberwachung ohne Einwilligung oder eines unzulässigen GPS-Trackings. Das Gericht entscheidet über die Verwertbarkeit im Einzelfall durch Abwägung der schutzwürdigen Interessen, häufig zulasten des Beweisführers, der die Maßnahme veranlasst hat.

Begriff: Beweisverwertungsverbot

Praxisbeispiele

Wann „Beweisverwertungsverbot“ in der Praxis vorkommt

  • Ausschluss heimlich aufgezeichneter Tonmitschnitte aus einem Arbeitsgerichtsprozess.
  • Nichtverwertung eines GPS-Bewegungsprofils, das ohne Einwilligung am Privatfahrzeug eines Mitarbeiters angebracht wurde.

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