Fachbegriff aus dem Bereich Wirtschaft & Compliance
Inhaltlich verantwortet von Marcello Doering, Inhaber & Chefermittler
Definition
Arbeitszeitbetrug bezeichnet die vorsätzliche Täuschung über geleistete oder zu vergütende Arbeitszeit, beispielsweise durch bewusst falsche Zeiterfassung. Eine Buchungsabweichung oder eine Pause allein beweist keinen Betrug. Zur Prüfung werden konkrete Aufzeichnungen, Aufgaben, Absprachen und Erklärungen der Beteiligten abgeglichen. Die Nutzung von Ortungs- oder Beschäftigtendaten benötigt eine eigene rechtliche Grundlage. Ob arbeitsrechtliche Maßnahmen, Schadensersatz oder Ersatz von Ermittlungskosten möglich sind, hängt von den festgestellten Tatsachen und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab.